Für neue Mitarbeiter

Arbeitsvertrag erstellen.

Wozu das gut ist: Seit 2022 müssen die wichtigsten Arbeitsbedingungen schriftlich festgehalten werden — Tätigkeit, Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen. Fehlt das, drohen Bußgelder, und im Streitfall gilt die Aussage des Mitarbeiters. Sie füllen die Felder aus, rechts entsteht der Vertrag mitlesbar. Am Ende laden Sie ihn herunter, unterschreiben beide und legen ihn ab. Kostenlos. Wenn Sie möchten, sieht ein Jurist vorher darüber.

Art der Anstellung

Der Standardfall: feste Stundenzahl, kein Enddatum.
Bei einer Befristung ohne Sachgrund gilt: höchstens zwei Jahre, maximal dreimal verlängert — und der Vertrag muss vor dem ersten Arbeitstag unterschrieben sein. Wird er später unterschrieben, gilt die Anstellung als unbefristet.
Für Ausbildungsverhältnisse gilt das Berufsbildungsgesetz. Der Vertrag muss zusätzlich bei der zuständigen Kammer eingetragen werden, und der Ausbildungsplan gehört dazu. Lassen Sie diesen Vertrag prüfen.
Ein Geschäftsführer ist kein Arbeitnehmer. Kündigungsschutz und Arbeitszeitgesetz gelten nicht; die Bestellung erfolgt zusätzlich durch Gesellschafterbeschluss. Wir empfehlen die juristische Prüfung.

Arbeitgeber

Mitarbeiter

Tätigkeit und Beginn

Arbeitszeit und Vergütung

Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 €.
Gesetzlich sind es mindestens 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche.

Zusatzvereinbarungen

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Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kostet Geld. Ohne zugesagte Karenzentschädigung von mindestens 50 % der letzten Bezüge ist es unwirksam — Sie binden sich also, der Mitarbeiter nicht. Wir nehmen die Entschädigung mit auf und empfehlen die Prüfung.

Prüfen lassen?

Ihr Vertrag

Entwurf

Der Entwurf ist keine Rechtsberatung. Gilt für Ihre Firma ein Tarifvertrag oder gibt es einen Betriebsrat, können abweichende Regeln vorgehen. Bei Zweifeln lassen Sie den Vertrag prüfen.